Die NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG verfügt über eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung der auf dieser Website spielbaren Lotterien durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (Glücksspielaufsichtsbehörde) und ist gelistet als zugelassene Veranstalterin von Glücksspielen in der amtlichen Liste (Whitelist) der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.